Mit einer Größe von 1014 Quadratmetern bietet das Grundstück ausreichend Platz für den Bau Ihres Traumobjekts.
Der Altbestand auf dem Grundstück eröffnet Ihnen die Möglichkeit, die vorhandenen Strukturen zu nutzen oder diese nach Belieben umzugestalten.
Für das sonnige Grundstück mit idealer Süd-Ausrichtung liegt bereits ein genehmigter Bebauungsplan für zwei Doppelhaushälften oder ein Einfamilienhaus vor.
Die Bebauung richtet sich nach § 34 BauGB (Nachbarbebauung); die Nachbarschaft besteht überwiegend aus Einfamilien- und Doppelhäusern mit Satteldach.
Hier die Fakten im Überblick:
+ begehrte Ortsrandlage von Grafing
+ ideale Verkehrsanbindung
+ Bebauung nach § 34 BauGB (Nachbarbebauung)
+ maximale Bebaubarkeit : zwei Doppelhaushälften
+ zulässige Grundfläche ja Doppelhaushälfte 80 qm
+ max. traufseitige Wandhöhe 6,20 Meter ( zw. Oberkante Rohfußboden und oberer Wandabschluss)
+ offene Bauweise nach § 22 Abs. 2BauNVO
+ voll erschlossen
+ Altbestand
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